EXPERTISEN

Erstellen von EXPERTISEN

  • Erstellen von Gerichtsexpertisen über beanstandete akustische Eigenschaften von Bauteilen oder Räumen
Schallpegelmesser auf Stativ in einem Wohnraum

Symbolbild: Schallpegelmesser in einem Wohnraum.

Wann eine Expertise sinnvoll ist

Streitigkeiten um die Akustik entstehen oft, weil Fakten fehlen. Die Bauherrschaft, der planende Architekt, die ausführenden Handwerker und die Besitzer einer Wohnung beurteilen denselben Raum unterschiedlich, und die Diskussion dreht sich um Planung, Baumaterialien und Bauführung. Eine Expertise ersetzt diese Auseinandersetzung durch nachvollziehbare Messergebnisse und eine fachliche Beurteilung.

Wir erstellen Gerichtsexpertisen über beanstandete akustische Eigenschaften von Bauteilen oder Räumen. Typische Fragestellungen sind:

  • Genügt der Schallschutz zwischen Wohnungen den Anforderungen der Norm SIA 181?
  • Ist die Trittschalldämmung einer Decke oder die Luftschalldämmung einer Trennwand ausreichend?
  • Entspricht die Nachhallzeit eines Raumes der vorgesehenen Nutzung?
  • Stören Geräusche haustechnischer Anlagen wie Lift, Heizung oder Sanitäranlagen?

Messung und Beurteilung

Grundlage einer Expertise sind in der Regel Messungen am Bau, die nach den einschlägigen Normen durchgeführt werden, etwa nach ISO 140-4 für Trennwände und Decken oder nach ISO 140-7 für die Trittschalldämmung. Die Ergebnisse werden mit den Anforderungen verglichen. Sind sie erfüllt, liegt der Entscheid beim Besitzer, den Ist-Zustand zu akzeptieren oder den Schallschutz zu verbessern. Sind sie nicht erfüllt, ist geklärt, wer für die Nachbesserung verantwortlich ist: die Bauherrschaft, der planende Architekt oder der Bauführer. Die Abläufe der Messungen sind auf der Seite Schallschutz messen beschrieben, die eingesetzten Geräte und Verfahren unter Messen.

Die Anforderungen und ihre Abstufungen erläutern wir ausführlich bei den Normen zum Schallschutz. Bei Räumen, deren Akustik beanstandet wird, ziehen wir die raumakustischen Kriterien für Sprache oder Musik als Massstab bei.